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Unser Anliegen: Eingreifen

Wir haben Ihnen einige Beispiele für Vorschriften genannt (Aufklärung), die Unternehmen zu beachten haben. Nicht alle Unternehmen jedoch halten sich an die Vorschriften. Oft liegt nur Unkenntnis vor. Gerade kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung sind über die Rechtslage meist nicht vollständig im Bilde. Manchmal allerdings sind es auch Desinteresse oder Profitgier, die zu einer Verletzung von Gesetzen führen. In allen Fällen wollen wir dagegen angehen. Dabei spielt es aus Verbrauchersicht keine Rolle, aus welchem Grund Unternehmen rechtswidrig handeln. Dem Gebot der Fairness folgend bemühen wir uns aber zunächst, im direkten Kontakt mit einem verantwortlichen Unternehmensmitarbeiter die Angelegenheit einvernehmlich zu lösen. Hier haben beide Parteien (sowohl der Verbraucher als auch das Unternehmen) die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu erläutern. Sollte die einvernehmliche Lösung scheitern, werden wir nicht zögern, gerichtliche Maßnahmen einzuleiten.

Der Schutz von Verbraucherrechten mittels außergerichtlicher oder gerichtlicher Maßnahmen setzt natürlich voraus, dass der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. Kenntnis rechtswidriger Praktiken erhält. Wir appellieren daher nachdrücklich an Sie, uns möglicherweise bestehende Gesetzesverstöße mitzuteilen (Ihre Meinung). Ob es sich dabei um große, national oder gar international tätige Unternehmen handelt, ist nicht ausschlaggebend. Auch das verbraucherrechtstreue Verhalten von kleineren, regional agierende Unternehmen, die nicht so sehr im Fokus der Öffentlichkeit stehen, ist uns ein Anliegen.

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