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Unser Anliegen: Aufklären

Der Verbraucherschutz bewegt sich nicht im rechtsfreien Raum. Es existieren zahlreiche Gesetze, die den Schutz des Verbrauchers bezwecken. Beispielsweise ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen explizit geregelt (§§ 305 ff. BGB). Außerdem finden sich hier auch Vorschriften über sog. Haustürgeschäfte, d.h. Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, die zum Beispiel am Arbeitsplatz oder im Bereich einer Privatwohnung zustande kommen, und sog. Fernabsatzverträge, d.h. Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden (§§ 312 ff. BGB). Neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist etwa das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu nennen, das viele Paragrafen zum Schutz der Verbraucher beinhaltet.

Die Existenz verbraucherschutzrechtlicher Regelungen genügt jedoch nicht. Wichtig ist auch, dass die Verbraucher diese Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können. Aus diesem Grund möchten wir die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte aufklären. Auf unserer News-Seite informieren wir deshalb über aktuelle Problemfelder und neueste Entwicklungen in der Rechtsprechung (News). An alle interessierten Verbraucher versenden wir bei Bedarf Newsletter (Abo News). Regelmäßig widmen wir uns zudem einem bestimmten Thema ganz ausführlich (Aktuelles Thema).

Darüber hinaus bieten wir Vorträge zu verbraucherschutzrechtlichen Fragestellungen an. Wenn Sie für Ihre Veranstaltungen noch Referenten zu entsprechenden Themen suchen, können Sie sich gerne an uns wenden (Kontakt).

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