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3. Fachexpertengespräche zum Verbraucherrecht

Am 17. und 18.11.2014 fanden in Berlin die – nach 2011 und 2012 – 3. Fachexpertengespräche zum Verbraucherrecht statt. Die Tagung richtete sich an Vertreter von Behörden und Verbänden, die mit der Durchsetzung des Verbraucherrechts befasst sind. In drei Arbeitsgruppen diskutierten die Teilnehmer aus mehreren europäischen Staaten aktuelle Fragestellungen aus der verbraucherrechtlichen Praxis.

In der Arbeitsgruppe 1 „Zusammenarbeit bei der Rechtsdurchsetzung“ stand die Zusammenarbeit zwischen Behörden untereinander sowie zwischen Behörden und privaten Rechtsdurchsetzungseinrichtungen im nationalen und grenzüberschreitenden Kontext zur Debatte.

So stellte das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (European Consumer Centres Network – ECC-Net) die Aufgaben des Netzwerkes, die Bearbeitung von Rechtsstreitigkeiten im Netzwerk und die Kooperation mit Rechtsdurchsetzungsbehörden vor. An Beispielen wurden die Notwendigkeit einer effektiven Rechtsdurchsetzung und die Herausforderungen für die Rechtsdurchsetzung veranschaulicht. 

Die vertretenen Behörden gaben einen Einblick in ihre Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse, wobei insbesondere auch Behördenvertreter aus Liechtenstein, der Schweiz und Österreich auf ihre nationalen Reglungen aufmerksam machten.

Die Arbeitsgruppe 2 „Herausforderungen des mobilen Handels“ befasste sich schwerpunktmäßig mit dem Themenbereich der so genannten In-App-Käufe. Der Hintergrund dafür, in diesem Jahr diesen Schwerpunkt gewählt zu haben, liegt wohl ganz einfach darin, dass heutzutage bereits mehr als die Hälfte der inzwischen ca. 40 Mio. Smartphone-Nutzer Kaufgeschäfte über ihre Geräte ausführen.

So bewegen sich dann auch die Probleme bei den In-App-Kaufangeboten im Spannungsfeld fehlender und fehlerhafter Preisangaben, dem Austauschverhältnis von virtuellem Geld und persönlichen Daten sowie der Verquickung von Shop-Funktionen auf der einen und realen Produkten auf der anderen Seite, wobei sich insbesondere bei Kinder-Apps jeweils noch spezielle Fragestellungen ergeben.

Insbesondere werden hierbei die bereits bestehenden diversen Informationspflichten und die nun vorgeschriebene so genannte Button-Lösung in den App-Shops und Apps zu einem großen Teil noch längst nicht vorgabengetreu umgesetzt. Zugleich wurde in diesem Zusammenhang aber durchaus auch die Frage aufgeworfen, inwieweit die Erfüllung sämtlicher Informationspflichten den Nutzer etwa beim Spielen nicht zu sehr einschränken mag. Unabhängig davon sei jedenfalls jeweils zwischen einem App-Shop-Betreiber und einem App-Hersteller zu differenzieren, wenn es gilt, den jeweiligen Ansprechpartner zu bestimmen.

Als potenziell sinnvolle Ansatzpunkte für weitere Verbesserungen wurden strengere Vorgaben bei der Passworteingabe sowie sichere Standardeingaben benannt, die dann jeweils nach Wunsch geändert werden könnten. In Erwägung gezogen wurde ferner, jedenfalls Kostenlimits einzuführen, so dass In-App-Käufe nur bis zu einem bestimmten Betrag vorgesehen wären oder App-Shop-Ausgaben, vergleichbar dem Roaming, begrenzt würden und nur auf ausdrücklichen Konsumentenwunsch aufzuheben oder zu ändern wären. Verwiesen wurde schließlich auf die Notwendigkeit, konsequent altersabhängige Einstellungen vorzunehmen sowie einfach auffindbare Kontaktmöglichkeiten im Beschwerdefall anzubieten.

In der Arbeitsgruppe 3 „Datennutzung / Datenweitergabe / Datenschutz / Datensparsamkeit“ hoben die Teilnehmer Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Datenschutzstandards und der Durchsetzungsmöglichkeiten hervor.

Als Themenschwerpunkte und insoweitige Problemfelder stellten sich insbesondere die personalisierte Werbung, das Tracking, sonstige neuartige Dienste, Scoring-Verfahren, Bewertungsportale, illegale Datenerhebungen bis hin zum Identitätsdiebstahl wie wohl auch Varianten einer sich abzeichnenden Preisdiskriminierung heraus.

Auch insofern, so war man sich einig, steht ein effektiver Verbraucherdatenschutz vor großen Herausforderungen.



(Finanzvorstand)

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