Wir, der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V., verstehen uns als "Fair"ein – im Sinne des Verbrauchers. Unser Vereinsname ist Programm. Auf diesen Seiten können Sie sich über unsere Ziele und Pläne informieren (Unser Anliegen).
Hier finden Sie auch zahlreiche Informationen zu verbraucherschutzrechtlichen Fragestellungen. U.a. sammeln wir für Sie aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung und bereiten diese allgemeinverständlich auf (News). Außerdem informieren wir über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen des Verbraucherschutzrechts (Abo Newsletter).
Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. ist kein lebloses Objekt. Er ist ein Verein von Verbrauchern für Verbraucher. Jeder, der unsere Idee unterstützen möchte, ist als Mitglied gern gesehen (Mitglied werden). Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, eigenen Vorstellungen und Erfahrungen Gehör zu verschaffen und gemeinsam mit Gleichgesinnten aktiv die Rechtslage in Deutschland zu Gunsten der Verbraucher zu verändern.
Der Deutsche Verbraucherschutzverein e.V. hat einen weiteren Erfolg bei der Abschöpfung von Unrechtsgewinnen durch die Erhebung überhöhter Mahnkosten- und Rücklastschriftpauschalen erzielt. Auf Klage des Vereins hat das OLG Köln die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation GmbH am 01.12.2023 zur Zahlung von 3.740.579,00 € nebst Zinsen von inzwischen schon mehr als 1.250.000,00 € an den Bundeshaushalt verurteilt.
Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der italienische Hersteller des Basisfahrzeugs eines Wohnmobils nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV haftet.
Der BGH hat entschieden, dass zu den erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des Fahrzeugs im Anschluss an den Abschleppvorgang entstehen.
Das KG hat heute entschieden, dass eine Klausel in den Nutzungsbedingungen des Streamingdienstes Netflix, durch welche sich der Streamingdienst ein Recht zur einseitigen Preisanpasssung einräumt, unwirksam ist.
Der BGH hat heute über die Frage entschieden, ob ein Anspruch des Mieters auf Gestattung der Gebrauchsüberlassung an einen Dritten gemäß § 553 Abs. 1 BGB auch im Falle einer Einzimmerwohnung gegeben sein kann.
Der BGH hat hat heute über die Frage entschieden, ob nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens eine Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter erhoben werden kann.
Auf Klage des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. hat die Vodafone West GmbH zur Abgeltung von den ehemaligen Unitymedia Gesellschaften Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia BW GmbH erhobener, überhöhter Rücklastschrift- und Mahnkostenpauschalen gestern 4.409.475,07 € an den Bundeshaushalt gezahlt.
Auf Klage des Deutschen Verbraucherschutzvereins e.V. zahlt die Vodafone GmbH zur Abgeltung unrechtmäßig erhobener Rücklastschrift- und Mahnkostenpauschalen aufgrund eines nun geschlossenen Vergleichs nahezu 50 Millionen Euro an den Bundeshaushalt.
Der BGH hat heute entschieden, dass ein Motorhersteller, der nicht zugleich Fahrzeughersteller ist, Käufern der vom sogenannten Dieselskandal betroffenen Fahrzeugen nur dann haftet, wenn er entweder selbst im Sinne der §§ 826, 31 BGB sittenwidrig vorsätzlich gehandelt hat oder wenn er dem Fahrzeughersteller nach § 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV vorsätzlich Beihilfe zu dessen vorsätzlichem Inverkehrbringen eines Kraftfahrzeugs mit einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung geleistet hat (Urt. v. 10.07.2023, Az. VIa ZR 1119/22).
Der BGH hat heute entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Finanzierungsbank enthaltene Klausel über die Sicherungsabtretung von Ansprüchen des Käufers und Darlehensnehmers gegen den Hersteller eines Dieselfahrzeugs Ansprüche auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung erfasst und auch dann unwirksam ist, wenn der Käufer nicht Verbraucher, sondern Unternehmer ist (Urt. v. 03.07.2023, Az. VIa ZR 155/23).
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